Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Saisonkennzeichen – eine kostengünstige Alternative nicht nur für Zweiradfahrer

15.02.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Für nicht ganzjährig genutzte Fahrzeuge wie Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile ist die saisonale Zulassung ökonomisch sinnvoll. Vielerorts fristen Motorräder hierzulande in der kalten Jahreszeit ein tristes Dasein. Eingemottet in der heimischen Garage, überwintern die Fahrzeuge ungenutzt bis zum Start der neuen Saison. Aufgrund der eingeschränkten Nutzung setzen viele Biker deshalb auf das sogenannte Saisonkennzeichen, eine gegen eine einmalige Gebühr erwerbliche, zeitlich begrenzte Kfz-Zulassung. Doch laut Arne Nissen von Arnolds Fahrschule in Harrislee, ist das Saisonkennzeichen längst nicht mehr nur ein Geheimtipp unter Zweiradfahrern. „Abhängig von Fahrzeugtyp und Nutzungsgewohnheiten lohnt sich das Saisonkennzeichen auch im Pkw-Segment. Insbesondere Besitzer von Cabrios, Oldtimern oder Wohnmobilen können mit diesem Modell teils erhebliche Einsparungen erzielen, während das Fahrzeug im Winterschlaf ausharrt.“ Die Vorteile des Saisonkennzeichens liegen dabei auf der Hand: „Da sich sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsbeiträge anteilig an der Zulassungszeit errechnen, zahlen Sie mit einem Saisonkennzeichen nur für die Monate, in denen Sie auch tatsächlich fahren,“ erklärt Arne Nissen. „Dabei genießen Sie im Unterschied zu einer vorübergehenden Abmeldung auch während der gesamten Ruhephase, also außerhalb des mit der Zulassungsstelle vereinbarten Zeitraums, den vollen Versicherungsschutz. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das betroffene Fahrzeug in der Ruhephase in einer Garage oder auf einem privaten oder angemieteten Stellplatz parken“. Der Zulassungszeitraum ist frei wählbar, muss aber mindestens zwei und maximal elf Monate betragen. Außerhalb dieses Zeitraums ist jegliche Nutzung des Fahrzeugs dann aber vollständig untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Geldbußen und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. „Das Modell besticht nicht durch Flexibilität“, räumt auch Arne Nissen ein. „Einmal beantragt, ist der Zulassungszeitraum fix und kann im Nachhinein weder verkürzt noch verlängert werden.“ Bei klar festgelegter saisonaler Nutzung überwögen dennoch die positiven Aspekte des Saisonkennzeichens. „Besonders praktisch ist der Umstand, dass sich die Zulassung ohne Zutun des Fahrzeughalters automatisch von Jahr zu Jahr verlängert. Dank der nur einmal fälligen Gebühr von rund 50 Euro sparen Sie so nicht nur Kosten, sondern auch lästige Behördengänge.“ Beantragt werden kann das Saisonkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle. Zwar beschleunigt es nicht den sehnsüchtig erwarteten Anstieg der Temperaturen, die eingesparten Kosten können pünktlich zum Saisonstart dann aber besser in die nächste Spritztour investiert werden. Weitere Hinweise zum Thema gibt Arne Nissen jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 0461-7002190 oder direkt in der Fahrschule: Arnolds Fahrschule, Süderstrasse 27, 24955 Harrislee.

Mehr erfahren >

Mehr Praxis, weniger Unfälle: Fahranfänger schon mit 17 hinter das Steuer

20.06.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bei Fahranfängern sind die ersten Wochen und Monate nach der bestandenen Fahrprüfung besonders kritisch und statistisch gesehen ereignen sich hier viele vermeidbare Unfälle aufgrund von Fahrfehlern und fehlender Übersicht. Das „Begleitete Fahren mit 17“ gibt den Fahranfängern einen Mentor an die Hand und hilft ihnen, die nötige Routine zu sammeln. Aller Anfang ist schwer und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen- der Volksmund kennt viele Redewendungen rund um den Start in die Praxis. Diese gelten besonders für den Einstieg in den Straßenverkehr: Jeden Tag starten Hunderte Fahranfänger in ganz Deutschland in das Abenteuer Autofahren und müssen auf ihren Fahrten zur Schule, zu Freunden oder in die Stadt die komplexen Herausforderungen auf den Straßen meistern. „Statistisch gesehen kommt es gerade in den ersten Wochen und Monaten wegen der fehlenden Routine und Übersicht vermehrt zu vermeidbaren Zwischenfällen. Daher ist es wichtig, dass Fahranfänger in einem sicheren Umfeld schnell die so wichtigen Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln“, erklärt #userInhaber# von #userName#. Eine gute Gelegenheit dazu bietet sich beim „Begleiteten Fahren mit 17“: Hier können Fahranfänger bereits vor ihrem 18. Geburtstag im Straßenverkehr üben und werden dabei von erfahrenen Autofahrern an ihrer Seite unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ ist eine bestandene Fahrprüfung. Jeder Fahranfänger kann mehrere Fahrbegleiter beim Prüfungsamt anmelden und steigert so seine Chance, bei begleiteten Fahrten zu üben. Als Mentor eignet sich jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit wenigstens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzt. Fahrlehrer #userInhaber#: „Während der Fahrstunden passe ich mit auf, dass nichts passiert. Aber gerade bei den ersten Fahrten auf eigene Faust nach der Fahrprüfung ist es sehr hilfreich, wenn ein erfahrener Autofahrer mit Rat zur Seite steht und der Fahranfänger nicht alleine die Herausforderungen meistern muss. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen hilft das direkte Feedback dem Fahranfänger, die nötige Erfahrung zu sammeln“ Zum „Begleiteten Fahren mit 17“ berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone#, per Mail via #userEmail# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

NEWSLETTER

Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!

Jetzt Newsletter abonnieren