Förderung der BAG.


 

Hinweise zum Antragsverfahren 2012

Datum
05.10.2011


Bitte beachten Sie die geänderten Antragsfristen:
De-minimis vom 01.10.2011 bis zum 28.02.2012,
Aus- und Weiterbildung vom 01.10.2011 bis zum15.01.2012.
Zusätzlich hat sich der Stichtag für den Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge geändert.

Geänderte Antragsfristen

Für die Förderperiode 2012 wurden die Förderrichtlinien "Aus- und Weiterbildung" und " De-minimis" geändert. Die Änderungen wurden im Bundesanzeiger Nr. 104 vom 14.07.2011 bekanntgegeben.

  • Für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung beginnt die Antragsfrist am 01. Oktober 2011 und endet am 15. Januar 2012.
  • Für das Förderprogramm De-minimis beginnt die Antragsfrist am 01. Oktober 2011 und endet am 28. Februar 2012.

Geändeter Stichtag für den Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge im De-minimis Förderprogramm ist der 30. September 2011.

Für die Förderperiode 2012 wurde der Stichtag zum Nachweis der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge vom 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf den 30. September des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres geändert. Die Änderung wurde im Bundesanzeiger Nr. 128 vom 25.08.2011 bekanntgegeben.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinen in ihren geänderten Fassungen, die unter Rechtsvorschriften zur Verfügung stehen.

Rechtsvorschriften Aus- und Weiterbildung

Rechtsvorschriften De-minimis


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